Konkrete Antworten auf die Fragen, die Gartenbesitzer am häufigsten stellen. Geordnet nach Themenbereich.
§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September das Abschneiden, Auf-den-Stock-Setzen oder Beseitigen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ausdrücklich erlaubt bleibt ein schonender Formschnitt zur Pflege von Obstbäumen und Ziergehölzen sowie zur Pflege von Bäumen in Ortslagen. Die genaue Auslegung, was als schonend gilt, kann im Einzelfall von Behörden unterschiedlich bewertet werden.
Ja. Das BNatSchG gilt grundsätzlich auch für Privatgärten. Die häufig gehörte Aussage, das Gesetz gelte nur für landwirtschaftliche Flächen, ist falsch. Allerdings enthält das Gesetz Ausnahmen für Obstgehölze und Ziergehölze in Ortslagen, die für viele Hausgärten relevant sind. Zusätzlich können Bundesländer eigene Regelungen erlassen, die von der Bundesregelung abweichen.
Verstöße gegen § 39 BNatSchG können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Umweltamt oder die untere Naturschutzbehörde der jeweiligen Gemeinde oder des Landkreises. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, vor einem geplanten Eingriff Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten.
Stumpfes Werkzeug quetscht das Pflanzengewebe statt es sauber zu trennen. Gequetschte Wunden heilen langsamer und sind anfälliger für Pilzinfektionen und Bakterien. Eine saubere Schnittfläche hingegen trocknet schnell ab und wird von der Pflanze zügig überwallt. Das Schärfen von Gartenwerkzeug ist daher kein Komfort, sondern Pflanzenschutz.
Die Fachmeinung dazu hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Früher wurden Wundverschlussmittel routinemäßig eingesetzt. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass viele dieser Mittel die natürliche Wundheilung eher behindern als fördern. Bei sauberen Schnitten an gesunden Bäumen ist eine Behandlung in den meisten Fällen nicht notwendig. Ausnahmen können bei bestimmten Krankheiten wie dem Feuerbramd gelten.
Der Schnitt erfolgt knapp außerhalb des Astrings, der leicht verdickten Basis des Astes. Nicht zu nah am Stamm (Verletzung des Astrings), nicht zu weit weg (langer Stumpf vertrocknet und wird zum Eintrittspunkt für Schädlinge). Bei dicken Ästen empfiehlt sich ein Dreischnitt: erst von unten anschneiden (verhindert Abreißen der Rinde), dann von oben durchschneiden, dann den verbleibenden Stummel knapp am Astring entfernen.
Ursachen können eine zu dichte Krone (zu wenig Licht für die Blütenknospen), ein Überhang an Trieben auf Kosten der Fruchtentwicklung, oder ein zu stark geschwächter Baum sein. Ein schrittweiser Verjüngungsschnitt über zwei bis drei Jahre, kombiniert mit dem Entfernen von Wasserreisern, kann die Fruchtbarkeit wieder verbessern. Im ersten Jahr nur totes Holz und die stärksten Konkurrenztriebe entfernen.
Wasserreiser sind kräftige, steil nach oben wachsende Triebe, die häufig nach starken Schnitten oder an überalterten Bäumen entstehen. Sie sind erkennbar an ihrem auffallend schnellen Wuchs, dem langen Internodienabstand (Abstand zwischen den Blattansätzen) und der nahezu senkrechten Wuchsrichtung. Sie produzieren selten Früchte und entziehen der Krone Energie. Beim Sommerschnitt werden sie entfernt oder auf Fruchttriebe umgeleitet.
Als Faustregel gilt: nicht mehr als ein Drittel der gesamten Blattmasse in einem Jahr entfernen. Stärkere Eingriffe versetzen den Baum in Stress und führen oft zu einem explosionsartigen Austrieb von Wasserreisern. Das schwächt den Baum langfristig und macht die Situation schwieriger. Geduld zahlt sich hier aus: Ein über drei Jahre verteilter Verjüngungsschnitt schadet dem Baum deutlich weniger als ein einmaliger Radikalschnitt.
Hainbuche, Feldahorn, Weißdorn, Liguster, Eibe und Buchsbaum treiben gut aus altem Holz aus und vertragen starke Rückschnitte. Koniferen wie Thuja, Scheinzypresse oder Leyland-Zypresse treiben aus stark verholzten Bereichen kaum oder gar nicht mehr aus. Bei diesen Arten ist Vorsicht geboten. Einmal zu weit ins braune Holz geschnitten, bleibt die kahle Stelle oft dauerhaft.
Ab Oktober, wenn die Schutzperiode des BNatSchG endet, können Hecken wieder stärker geformt werden. Ideal ist ein trüber, trockener Tag ohne Frost. Schnitt bei starker Sonne kann die frischen Schnittflächen austrocknen. Kein Schnitt bei Temperaturen unter null Grad, da das Gewebe durch den Frost zusätzlich geschädigt wird. Spätestens bis Ende November abschließen, damit die Pflanze sich vor dem Winter stabilisieren kann.
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