Fachbegriffe erklärt

Vom Erziehungsschnitt bis zur Verkehrssicherungspflicht. Die wichtigsten Begriffe aus Gartenpflege und Naturschutzrecht in verständlicher Sprache.

A

Astgabel

Die Stelle, an der sich ein Ast in zwei oder mehr Äste aufteilt. Beim Schnitt an der Astgabel ist besondere Sorgfalt geboten: Der Schnitt sollte knapp außerhalb des Astring erfolgen, da dieser die Wundverschlusszellen enthält. Ein Schnitt zu nah am Stamm oder zu weit weg verlangsamt die Wundheilung erheblich.

A

Astring

Der leicht verdickte Bereich an der Basis eines Astes, dort wo er am Stamm oder an einem stärkeren Ast ansetzt. Der Astring enthält spezielle Zellen, die für die Wundheilung nach einem Schnitt verantwortlich sind. Der Schnitt sollte knapp außerhalb dieses Rings erfolgen, um die natürliche Heilung zu unterstützen.

A

Auf-den-Stock-Setzen

Ein radikaler Rückschnitt, bei dem eine Pflanze bis auf einen kurzen Stamm oder Stumpf zurückgeschnitten wird. Bei vielen Laubgehölzen führt dies zu einem kräftigen Neuaustrieb. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken und Sträuchern laut § 39 BNatSchG verboten.

B

BNatSchG

Abkürzung für Bundesnaturschutzgesetz. Das zentrale Gesetz des deutschen Naturschutzrechts. Für Gartenbesitzer relevant ist insbesondere § 39 Abs. 5, der Einschränkungen beim Rückschnitt von Gehölzen in der Vegetationsperiode regelt. Das Gesetz gilt bundesweit, einzelne Bundesländer können ergänzende Regelungen erlassen.

B

Bypass-Schere

Eine Astschere, bei der zwei Klingen aneinander vorbeigleiten, ähnlich wie bei einer Schere. Dieses Prinzip erzeugt saubere, glatte Schnittflächen und ist besonders für lebende, saftige Äste geeignet. Im Gegensatz zur Ambossschere quetscht die Bypass-Schere das Gewebe weniger und hinterlässt Wunden, die schneller heilen.

E

Erziehungsschnitt

Ein Schnitt, der die Grundstruktur eines Baumes oder Strauches aufbaut. Bei Obstbäumen zielt der Erziehungsschnitt darauf ab, eine offene, lichtdurchflutete Krone mit tragfähigem Gerüst zu formen. Er erfolgt in den ersten Lebensjahren des Baumes und legt die Basis für spätere Erträge und eine gesunde Kronenentwicklung.

F

Formschnitt

Ein Schnitt, der die äußere Form einer Pflanze erhält oder gestaltet, ohne tief ins Gehölz einzugreifen. Der schonende Formschnitt ist auch während der gesetzlichen Schutzperiode (1. März bis 30. September) erlaubt. Er entfernt lediglich die äußersten Triebe und verändert die Grundstruktur der Pflanze nicht.

K

Konkurrenztrieb

Ein Trieb, der in direkter Konkurrenz zur Haupttriebspitze oder zum Leittrieb wächst und ihm Nährstoffe und Licht entzieht. Beim Obstbaumschnitt werden Konkurrenztriebe entfernt, um die Entwicklung einer klaren Kronenstruktur zu fördern. Sie wachsen oft steil nach oben und sind an ihrer kräftigen Entwicklung erkennbar.

L

Leittrieb

Der dominante Haupttrieb eines Baumes oder Strauches, der die Wuchsrichtung bestimmt. Bei der Erziehung von Obstbäumen wird ein klar definierter Leittrieb gefördert. Konkurrierende Triebe werden zurückgeschnitten, damit der Leittrieb ausreichend Nährstoffe erhält und die gewünschte Kronenform entstehen kann.

R

Rückschnitt

Das Kürzen von Ästen oder Trieben auf eine gewünschte Länge oder bis zu einem bestimmten Punkt. Im Unterschied zum Formschnitt greift der Rückschnitt tiefer ins Gehölz ein. Ein starker Rückschnitt während der Vegetationsperiode ist nach BNatSchG eingeschränkt. Unterschieden wird zwischen leichtem Rückschnitt und radikalem Rückschnitt.

S

Schonender Formschnitt

Der Begriff aus § 39 BNatSchG für den Schnitt, der auch während der Schutzperiode erlaubt ist. Er bezeichnet einen Eingriff, der die äußere Form der Pflanze erhält, ohne die Grundstruktur zu verändern oder tief ins Holz einzugreifen. Die Grenze zum unerlaubten Rückschnitt ist nicht immer eindeutig und hängt vom Einzelfall ab.

S

Sommerschnitt

Ein Schnitt an Obstbäumen, der im Juli oder August durchgeführt wird. Ziel ist die Regulierung des Lichteinfalls in die Krone und die Verbesserung der Fruchtqualität. Der Sommerschnitt entfernt vor allem Wassertriebe und übermäßig dichte Bereiche der Krone. Er ergänzt den Hauptschnitt im Spätwinter.

T

Trapezschnitt

Eine Schnitttechnik für Hecken, bei der die Hecke unten breiter gehalten wird als oben. Die Querschnittsform ähnelt einem Trapez. Durch diese Form erreicht Sonnenlicht auch die unteren Äste der Hecke. Das verhindert das Verkahlungsphänomen, bei dem die Basis einer Hecke durch Lichtmangel kahl wird. Empfohlen für alle formgeschnittenen Hecken.

V

Vegetationsperiode

Der Zeitraum des Jahres, in dem Pflanzen aktiv wachsen. In Deutschland beginnt sie je nach Region und Witterung zwischen März und April und endet im Oktober oder November. Das BNatSchG verwendet den Zeitraum vom 1. März bis 30. September als gesetzlich definierten Schutzrahmen für Gehölzschnitte.

V

Verjüngungsschnitt

Ein starker Rückschnitt, der ältere, überalterte Gehölze wieder zu neuem Wuchs anregen soll. Bei Obstbäumen wird der Verjüngungsschnitt über mehrere Jahre verteilt, um den Baum nicht zu überfordern. In einem Jahr sollte nicht mehr als ein Drittel der Gesamtblattmasse entfernt werden. Gut geeignet für Laubgehölze, problematisch bei Nadelbäumen.

V

Verkehrssicherungspflicht

Die gesetzliche Pflicht von Grundstückseigentümern, Bäume und Gehölze auf ihrem Grundstück in einem sicheren Zustand zu halten. Wenn ein Baum oder eine Hecke eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen darstellt, kann ein Eingriff auch während der Schutzperiode des BNatSchG gerechtfertigt sein. Die Verkehrssicherungspflicht kann die Naturschutzregelungen überlagern.

W

Wassertrieb

Ein kräftiger, steil nach oben wachsender Trieb, der nach starken Schnitten oder bei überalterten Bäumen entsteht. Wassertriebe sind an ihrem auffallend schnellen Wuchs und der steil aufrechten Wuchsrichtung erkennbar. Sie produzieren kaum Früchte und entziehen der Krone Energie. Beim Sommerschnitt werden sie gezielt entfernt.